Der Einsatz des Rodenators werde in der Fachpresse noch empfohlen, worauf auch in der E-Mail des BLV vom 9. November 2020 hingewiesen werde. So empfehle Agroscope in den Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau 2020/2021 den Einsatz des Rodenators bei (den vom Beschuldigten mit "Feldmaus" gemeinten) "Schermäusen (auch grosse Feldmäuse genannt). Erst im Juni 2021 habe Agroscope die Empfehlung durch die Anmerkung ergänzt, dass der Einsatz des Rodenators nach jüngster Einschätzung des BLV gegen das Tierschutzgesetz verstosse und strafrechtlich verfolgt werden könne.