getötet und welche verletzt würden, zu solchen Schlussfolgerungen befähigt sei. Auf die Einschätzungen des BLV, des kantonalen Veterinärdienstes und der Kantonspolizei könne damit nicht abgestellt werden. Dass kein Gutachten erstellt worden sei, könne sich nicht zulasten des Beschuldigten auswirken. In der Fachwelt bestehe im Übrigen kein Konsens betreffend die Einschätzung des BLV. Der Einsatz des Rodenators werde in der Fachpresse noch empfohlen, worauf auch in der E-Mail des BLV vom 9. November 2020 hingewiesen werde.