Insbesondere könne den Akten nicht entnommen werden, worauf die Schlussfolgerungen, dass die Schadnagerbekämpfung mittels Explosiva nicht zum sicheren Tod aller Tiere führe, es im Gegenteil zu Verletzungen komme, welche Schmerzen und Leiden verursachen und der Verlust des Bewusstseins nicht garantiert sei, basiere. Zur Beurteilung dieser Frage benötige es physikalische Kenntnisse, wobei mangels anderer Hinweise davon auszugehen sei, dass die Verfasser der beiden E-Mails nicht über derartige Kenntnisse verfügen (Berufungsbegründung S. 5).