Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV tätigen müssen (Berufungsbegründung S. 4). Bei den entsprechenden Antworten des kantonalen Veterinärdienstes und des BLV mit E-Mails vom 24. Juli 2020 bzw. 9. November 2020 an die Kantonspolizei handle es sich um blosse Behauptungen, die nicht belegt seien. Insbesondere könne den Akten nicht entnommen werden, worauf die Schlussfolgerungen, dass die Schadnagerbekämpfung mittels Explosiva nicht zum sicheren Tod aller Tiere führe, es im Gegenteil zu Verletzungen komme, welche Schmerzen und Leiden verursachen und der Verlust des Bewusstseins nicht garantiert sei, basiere.