3.4. Mit Verfügung vom 11. August 2021 verfügte der Verfahrensleiter die Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens. 3.5. Mit Eingabe vom 21. September 2021 erstatte der Beschuldigte die Berufungsbegründung und stellte erneut die in der Berufungserklärung gestellten Anträge. 3.6. Mit Eingabe vom 24. September 2021 erstattete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Berufungsantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.7. Mit Eingabe vom 29. September 2021 reichte der Verteidiger des Beschuldigten die Kostennote ein. -6-