i) der Anklagegebühr Fr. 800.00 Total Fr. 3'301.50 6.2 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, f, g+i im Gesamtbetrag von Fr. 3'301.50 auferlegt. 7. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selber." -5- 3. 3.1. Mit Eingabe vom 2. Juli 2021 liess der Beschuldigte gegen das ihm am 22. Juni 2021 zugestellte Urteil Berufung erklären und stellte die folgenden Anträge: "1. Das Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 21. Juni 2021 sei aufzuheben und es sei neu wie folgt zu entscheiden: