4. Es werden keine Parteientschädigungen ausgesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen." 1.2. Der Beschuldigte erhob mit Eingabe vom 4. März 2021 (Postaufgabe) Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg überwies den Strafbefehl am 5. März 2021 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 4. Mai 2021 fand vor dem Bezirksgericht Laufenburg die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte befragt wurde.