Der Beschuldigte wird verurteilt zu: -3- 1. Einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 800.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 81.50 Rechnungsbetrag CHF 1'681.50 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.