Der Beschuldigte hat nie eine Feldmaus gesehen, welche noch lebte. Gemäss seinen Angaben würde diesen die Lunge zerrissen. Der Beschuldigte hat mit dem Einsatz des Rodenators in Kauf genommen, dass Tiere qualvoll sterben und leiden. Ort: […] Zeit: ca. anfangs Oktober 2020 bis Freitag, 13. November 2020 Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Den oben aufgeführten Gesetzesartikeln sowie Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 42 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 106 StGB, Art. 44 StGB, Art. 47 StGB.