1. 1.1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Strafverfahren wird zufolge Eintritts der Verjährung bezüglich der Übertretungen für den Zeitraum 2017 bis 20. April 2018 eingestellt. 1.2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der Straftaten im Strafverfahren ST.2021.21 zum Nachteil von F. [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen sexuellen Belästigung zum Nachteil von A. und B. 2. Der Beschuldigte ist schuldig - der sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB; - der Schändung gemäss Art. 191 StGB; - der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB.