In Bezug auf therapeutische Berichte ist allgemein festzuhalten, dass solche mit Zurückhaltung zu würdigen sind, da es sich dabei gerade nicht um objektive Gutachten handelt. Es liegen keine neutralen Gutachten dazu vor, inwiefern und in welchem Umfang die erfolgten sexuellen Handlungen durch den Beschuldigten für die Diagnosen ursächlich waren, resp. ob diese adäquat kausal für die psychische Beeinträchtigung waren. Aktenkundig ist denn auch, dass bereits vor 2018 und somit vor den angeklagten Straftaten eine – phasenweise wöchentlich stattfindende – Psychotherapie stattfand und A. Antidepressiva einnahm.