Sein Verschulden ist erheblich. Damit einhergehend wird er zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Abgesehen von vorliegend zur Beurteilung stehenden Vorfällen ist der Beschuldigte bisher nicht sexualstraffällig aufgefallen. Jedoch ist der Beschuldigte uneinsichtig und übernimmt auch keine Verantwortung für seine Taten. In Bezug auf die vorliegend zu beurteilenden Delikte führte der Beschuldigte aus, dass sich bei Frauen die Dinge so hochschaukeln würden (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 33 und 35). Insgesamt bestehen daher nicht unerhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung.