Hinzu komme allfälliges Trinkgeld. Er bezahlt Unterhaltsbeiträge von rund Fr. 530.00 für seinen Sohn an F., wobei er Fr. 60.00 zusätzlich überweise. Der Beschuldigte habe Erspartes von nicht mehr als Fr. 10'000.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 30-33.).