Die wirtschaftliche Integration erweist sich insgesamt als unterdurchschnittlich. Der Beschuldigte arbeitete in der Schweiz während zehn Jahren, namentlich von 2010 bis 2020 im Hotel K., wo ihm aufgrund der Coronakrise gekündet worden sei. Zudem sei er psychisch nicht so fit gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 31; GA Dossier «Persönliches», S. 4). Seit dem 19. April 2021 arbeitet er im Hotel J., wo er alleine in einer Wohnung lebt. Er habe keine Schulden. In seiner Anstellung beim Hotel J. verdient er monatlich Fr. 3'500.00 brutto. Ab Mai 2022 arbeite er in einer neuen Funktion, wobei er dann rund Fr. 4'000.00 brutto verdiene. Hinzu komme allfälliges Trinkgeld.