Die an A. vorgenommenen sexuellen Handlungen haben deutliche Spuren hinterlassen und ihre psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung gefährdet. A. befindet sich denn auch, wenn auch möglicherweise nicht ausschliesslich wegen den sexuellen Missbrauchshandlungen, in einer Traumatherapie. Was im Übrigen die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten, seine Beweggründe und das grosse Mass an Entscheidungsfreiheit betrifft, kann auf die obigen Erwägungen verwiesen werden.