Der Beschuldigte hat sich zu der im Tatzeitpunkt volljährigen B. ins Bett und ihre Hand an seinen erigierten Penis gelegt. Sie ist daraufhin erwacht und der Beschuldigte hat das Zimmer verlassen. Auch wenn jeder sexuelle Missbrauch gravierend ist, handelt es sich im breiten Spektrum der bei einer Schändung möglichen und denkbaren Handlungen um einen vergleichsweise leichten Eingriff.