6. 6.1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, B. mehrfach sexuell belästigt zu haben, indem er ihr ab ca. Mitte März 2019 bis ca. März 2020 auf das Gesäss geschlagen und sie an den Seiten des Oberkörpers sowie an den Oberschenkeln berührt habe (Anklageziffer 5.2.). In der Nacht vom 16. auf den 17. März 2020 soll er sich in das Zimmer von B. begeben haben, als sich diese gerade selber befriedigt habe. Er habe sich zu ihr ans Bett gesetzt und mit seinem Bein jenes von B. berührt (Anklageziffer 5.3.).