Sie habe zudem Angst gehabt, dass der Beschuldigte möglicherweise ins Gefängnis müsse und der kleine Bruder dann keinen Vater hätte (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 22). Dass der Auslöser für das vorliegende Strafverfahren schliesslich der verbale Streit zwischen ihr, dem Beschuldigten und F. vom 17. März 2020 war, spricht nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Gegenstand des Streits war, dass der Beschuldigte in der Nacht zuvor das Zimmer von B. betreten habe, als diese sich gerade selber befriedigte, was diese als sehr peinlich empfunden habe. Der Beschuldigte habe sich an ihr Bett gesetzt und ihr Bein mit seinem Bein berührt (siehe dazu unten).