Zudem hat sie im Jahr 2018 Alkohol und Drogen konsumiert und befand sich in einer insgesamt sehr schlechten psychischen Verfassung (UA act. 109; GA act. 62). Inwiefern diese Umstände zu Erinnerungsverzerrungen führten, kann nicht mehr abschliessend geklärt werden. Dass sie in dieser Zeit auch anfällig für Beeinflussungen von aussen war, erhellt aus dem Umstand, dass sie motiviert durch ihren damaligen Freund, I., eine Falschanzeige gegen ihre Mutter erstattete (GA act. 63). Schliesslich befindet sie sich seit 2013 in unregelmässigen Abständen in psychologischer Behandlung (GA act. 62).