Dass es auch bei ihren Schilderungen – wie bei jenen ihrer Schwester – zu gewissen Abweichungen gekommen ist, lässt sich mit dem Zeitablauf und ihrer Persönlichkeit bzw. ihrem damit zusammenhängenden Aussageverhalten erklären. Sie war zwar sowohl im Zeitraum der vorgeworfenen sexuellen Übergriffe als auch zum Zeitpunkt sämtlicher Befragungen volljährig, jedoch ist aktenkundig, dass sie 2013 eine Hirnblutung erlitten hat und seither unter Konzentrationsschwierigkeiten und Einschränkungen des Kurzzeitgedächtnisses leidet (GA act. 61). Zudem hat sie im Jahr 2018 Alkohol und Drogen konsumiert und befand sich in einer insgesamt sehr schlechten psychischen Verfassung (UA act.