5. 5.1. Dem Beschuldigten wird sodann vorgeworfen, er habe sich ungefähr im März 2018 nachts zu B. ins Zimmer begeben, zu ihr ins Bett gelegt und ihre Hand an seinen erigierten, entblössten Penis gelegt. B. sei daraufhin erwacht, habe ihn zur Rede gestellt, worauf der Beschuldigte aufgestanden sei und das Zimmer verlassen habe (Anklageziffer 2).