Auf die Frage, wie sie gewusst habe, dass es sich um den Penis des Beschuldigten handelte, sagte A. aus, das habe sie an seiner Haltung gespürt. So etwas spüre man einfach (UA act. 92). Zudem sei es dicker mit feiner Haut gewesen. Es könne keine Hand gewesen sein. Sie habe den Beschuldigten auch an seinem persönlichen Geruch und seinen Geräuschen, namentlich am schwereren Atmen, erkannt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10 und 13). Sie habe sich dann etwas bewegt, um ihr Aufwachen anzudeuten, woraufhin er weggerannt sei. Er sei mehrmals wieder zu ihr gekommen (UA act. 86, 92 und 96). An der Berufungsverhandlung berichtete A. nur von einem Unterbruch.