Anlässlich der Berufungsverhandlung ergänzte A., dass der erigierte Penis sie am meisten in der unteren Gesichtshälfte, insbesondere am Mund, berührt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10). Dabei habe er den Penis mit seiner Hand berührt und sei nicht nur mit der Seite, sondern auch mit der Spitze des Penis durch ihr Gesicht gefahren (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10). Sie habe die Augen geschlossen gehabt (UA act. 86 und 92). Dies zumindest eine Weile, da sie Angst gehabt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Auf die Frage, wie sie gewusst habe, dass es sich um den Penis des Beschuldigten handelte, sagte A. aus, das habe sie an seiner Haltung gespürt.