Sie erklärt dies damit, dass sie bei der Videobefragung viel mehr gewusst habe und sich jetzt an Vieles nicht mehr erinnere (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13). Sie wisse zudem nicht mehr genau, ob der Beschuldigte den Penis an ihrem Gesicht geschweift oder gerieben habe (UA act. 86 und 92). Er sei insgesamt etwa sechs Mal mit dem Penis über ihr Gesicht gefahren (UA act. 99). Er habe dies «überall im Gesicht» getan (UA act. 92). Anlässlich der Berufungsverhandlung ergänzte A., dass der erigierte Penis sie am meisten in der unteren Gesichtshälfte, insbesondere am Mund, berührt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10).