3.1. Die Anklage hat dem Beschuldigten weitere sexuelle Handlungen zum Nachteil von A. vorgeworfen. Er habe sich im Jahr 2018 nachts mindestens vier Mal in das Zimmer von A. begeben. Er habe sich zu ihr ins Bett gelegt und seinen Körper sowie seinen erigierten Penis am Körper von A., welche zu diesem Zeitpunkt 13 bzw. 14 Jahre alt gewesen sei, gerieben (Anklageziffer 3.1.). Er soll sich einmal Anfang 2018 der auf dem Sofa im Wohnzimmer schlafenden A. angenähert, sich die Hosen ausgezogen und mit seinem Penis über deren Gesicht gerieben haben.