Dem Amtsbericht der Beratungsstelle Opferhilfe vom 9. April 2020 ist ebenfalls zu entnehmen, dass A. davon berichtet habe, dass sich der Beschuldigte zu ihr ins Bett gelegt, sich an sie gedrückt und sie immer wieder zu umarmen versucht habe (UA act. 172). Aus dem Umstand, dass A. gegenüber ihrer damaligen Lehrerin und dem Schulsozialarbeiter nie von einer (analen) Penetration berichtete, kann nicht geschlossen werden, dass es nicht zum angeklagten Vorfall gekommen ist.