A. war im Tatzeitraum, im Sommer 2018, 14 Jahre alt. Die polizeilichen Einvernahmen fanden erst knapp zwei Jahre später, im Frühjahr 2020, statt. Im Zeitpunkt der ersten Einvernahme war sie 16 Jahre alt. Aktenkundig sind zudem erhebliche psychische Probleme von A.. Sie benötigte bereits vor 2018 eine – phasenweise wöchentlich stattfindende – Psychotherapie und nahm Antidepressiva ein. Sie wurde als psychisch instabil beschrieben (UA act. 166). Zudem absolvierte sie im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Verhandlung eine Traumatherapie, in deren Rahmen auch die angeklagten sexuellen Übergriffe aufgearbeitet worden sind (GA act. 76).