Vor Vorinstanz sagte sie, ein paar Tage Schmerzen empfunden zu haben (GA act. 74). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte sie aus, dass sie nach dem Vorfall etwa einen Tag lang feste Schmerzen und rund zwei Tage Nachschmerzen gehabt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8).