Auf Nachfrage führte sie zudem aus, dass sie schon einen Impuls hatte, dass sie bald schreien müsse vor Schmerz, dies aber aufgrund des Schockzustands nicht gekonnt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7 f.). Zudem habe sie nach dem Vorfall Schmerzen gehabt (UA act. 87). Sie sei im After verletzt gewesen und habe einen Tag lang Schmerzen empfunden, insbesondere, wenn sie auf die Toilette gegangen oder gesessen sei (UA act. 95 und 98). Vor Vorinstanz sagte sie, ein paar Tage Schmerzen empfunden zu haben (GA act. 74).