Zuerst habe es nicht so richtig gepasst und dann sei er ganz hineingegangen. Er sei zehn Mal – vielleicht auch mehr, sie wisse es nicht genau, vielleicht 15 Mal – mit seinem Penis in ihren Po eingedrungen (UA act. 86 und 88). In der zweiten Einvernahme sagte sie aus, er habe etwa sieben Mal versucht in sie einzudringen, bevor er es geschafft habe. Er sei ein Mal ganz rein und dann sei er weggegangen. Sie glaube, der Beschuldigte sei ganz in sie eingedrungen, wisse es aber nicht (UA act. 94 und 97). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte A. aus, dass er ein paar Mal langsam eingedrungen sei und danach sei er «richtig» reingegangen. Ein paar Mal sei es nicht so ganz gegangen.