Er habe ihre Unterhose mit einer Hand festgehalten, damit diese nicht zurückrutsche (UA act. 93). An der Berufungsverhandlung führte A. aus, dass der Beschuldigte zuerst wie auf ihr gesessen und danach gelegen sei. Er sei nicht ganz gelegen, sondern habe sich mit den Händen links und rechts neben ihr gestützt. Die Hose habe er ihr vorher auf die Seite gehalten (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Anlässlich der ersten Einvernahme führte sie sodann aus, dass der Beschuldigte ein paar Mal mit dem Penis in ihren Po reingegangen sei. Zuerst habe es nicht so richtig gepasst und dann sei er ganz hineingegangen.