2.5. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil von A. sollen sich im Sommer 2018 zugetragen haben, als diese 14 Jahre alt war. Im Laufe des Vorverfahrens wurde A. zwei Mal von der Polizei – am 17. März 2020 anlässlich der Anzeigeerstattung (UA act. 82 ff.) und am 15. April 2020 (UA act. 90 ff.) – als Auskunftsperson befragt. Zudem wurde sie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. April 2021 nochmals zur Sache einvernommen (GA act. 57 ff.).