2. 2.1. Dem Beschuldigten wurde mit Anklage vorgeworfen, er habe A. sexuell genötigt. Er habe sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt im Frühjahr/Sommer 2018 nachmittags zur schlafenden A. ins Bett gelegt und ihr die Hose runtergezogen sowie die Unterhose auf die Seite geschoben. A. sei dabei erwacht, habe sich aber aus Angst und in der Hoffnung, der Beschuldigte würde von ihr ablassen, weiterhin schlafend gestellt. Der Beschuldigte habe jedoch weitergemacht und gewaltsam ihre Beine auseinander gedrückt und sei mehrfach gewaltsam in den After von A. eingedrungen (Anklageziffer 1).