2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 17. Juni 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei wegen sexueller Nötigung, Schändung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher sexueller Belästigung zum Nachteil von A. und B. schuldig zu sprechen und mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 zu bestrafen. Er sei für 10 Jahre des Landes zu verweisen.