Am 23. Februar 2021 erhob sie eine zweite Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher, teilweiser versuchter Schändung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und Tätlichkeiten zum Nachteil von F. 1.2. Mit Urteil vom 21. April 2021 sprach das Bezirksgericht Zurzach den Beschuldigten von Schuld und Strafe frei und verwies sämtliche Zivilklagen auf den Zivilweg. Gleichzeitig stellte es das Strafverfahren bezüglich der in der Anklage vom 27. November 2020 genannten Übertretungen für den Zeitraum 2017 bis 20. April 2018 zufolge Verjährung ein.