Mit den vorliegenden Taten zeigt sie, dass sie fremdes Eigentum nicht respektiert und aus rein egoistischen Gründen nicht davor zurückschreckt, die gesamten Ersparnisse einer Familie an sich zu nehmen. Es besteht ein legitimes, hohes Interesse am Schutz des Eigentums. Insgesamt ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung der Beschuldigten höher zu veranschlagen als ihr vergleichsweise geringes privates Interesse an einem - 24 - Verbleiben in der Schweiz. Die Beschuldigte wäre somit auch bei Vorliegen eines Härtefalls des Landes zu verweisen.