Sie bestritt sämtliche Vorwürfe hartnäckig, zeigte sich weder einsichtig noch reuig, sondern versuchte, die laufende Strafuntersuchung zu beeinflussen. Sie liess nicht nur eine aufrichtige Reue vermissen, sondern deckte die weiteren Verfahrensbeteiligten mit teilweise ehrenrührigen Schmähungen ein. Dieses Verhalten sowie der Umstand, dass sie während eines hängigen Strafverfahrens, sowie nach Verbüssen von zwei Tagen Untersuchungshaft, weiterhin straffällig in Erscheinung trat, zeigt den Unwillen, sich an die Rechtsordnung halten zu wollen.