Schliesslich ist auch festzuhalten, dass der Leumund der Beschuldigten getrübt ist (UA act. 1) und sie verschiedentlich in den polizeilichen Registraturen verzeichnet ist (vgl. MIKA Akten; UA act. 1). Gesamthaft spricht nichts für einen hohen Grad an Integration in der Schweiz. Diese ist vielmehr als schlecht bis maximal mässig zu bezeich- - 23 -