5.9. Zusammengefasst ist die Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 18'000.00, Probezeit je 3 Jahre, einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00 und einer Übertretungsbusse von Fr. 500.00, insgesamt Fr. 1'500.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. 6. 6.1. Die Vorinstanz hat eine Landesverweisung von 6 Jahren ausgesprochen. Die Beschuldigte verlangt einen vollumfänglichen Freispruch und damit ein Absehen von der Landesverweisung.