Die 43 Jahre alte Beschuldigte verfügt über ein massgebliches monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 4'550.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 28 und 37). Bei einem Pauschalabzug für die Krankenkasse, Steuern und notwenigen Berufskosten von 20 % und einem Abzug für die hohe Anzahl Tagessätze von 15 % resultiert ein abgerundeter Tagessatz von Fr. 100.00. 5.5. Die Vorinstanz hat sowohl die Freiheits- als auch die Geldstrafe bedingt ausgesprochen, womit es aufgrund des Verschlechterungsverbots sein Bewenden hat. - 20 -