5.4. 5.4.1. Für die weiteren von der Beschuldigten begangenen Delikte (grobe Verkehrsregelverletzung, Hausfriedensbruch und versuchte Drohung), für welche bei isolierter Betrachtung aufgrund des Verschuldens noch eine Geldstrafe infrage kommt, ist eine Gesamtgeldstrafe auszusprechen. Die Vorinstanz hat eine solche von insgesamt 180 Tagessätzen à Fr. 120.00 ausgesprochen. Wie noch zu zeigen sein wird, kann die Gesamtgeldstrafe nicht reduziert werden.