7'069.00 (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 23. November 2020). Dennoch handelt es sich unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und des grossen Spektrums möglicher Deliktssummen innerhalb dieses Strafrahmens um einen vergleichsweise noch nicht sehr hohen Deliktsbetrag; der Taterfolg ist damit als mittelschwer zu qualifizieren.