Erstellt ist jedoch, dass die Beschuldigte gegen den Korb getreten hat, welcher auf dem Gepäckträger montiert war, woraus erhellt, dass E.M. bereits an ihr vorbeigefahren war. Der Fusstritt erfolgte somit nicht zum Selbstschutz, sondern vielmehr, um E.M. zumindest möglicherweise zu Fall zu bringen.