250), passt zu ihren stereotypen Diffamierungen. Auch ihre Ausführungen im Rahmen der Berufungsverhandlung, dass E.M. jede Möglichkeit suche, um ihr und ihrer Familie zu schaden und dass er viele Sachen sage, die nicht stimmen würden, vermögen daran nichts zu ändern (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 35), zumal sich ihre Aussagen weitgehend in unsubstantiierten Behauptungen erschöpfen. Auch das Argument, dass es sich um eine bekanntlich stark befahrene Strecke handle und die Darstellung von E.M. bereits aufgrund dieser Tatsache nicht stimmen könnte (Berufungsbegründung, S. 7), ist nicht stichhaltig.