Bankbelege vom Geldwechsel habe sie zwar von der Bank erhalten, aber nicht aufbewahrt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Ferner hat sie an der Berufungsverhandlung das Monatsabonnement für den öffentlichen Verkehr mit Gültigkeit vom 2. Juni 2018 bis 1. Juli 2018 eingereicht, was ihre frühere Aussage, dass ein Diebstahl vor dem 2. Juni 2018 ausgeschlossen sei, da sie einen Tag zuvor, am 1. Juni 2018, Geld aus einem der Couverts genommen habe, um ihr Abonnement zu bezahlen, als zusätzlich glaubhaft erscheinen lässt.