Auch D.M. gab an der Berufungsverhandlung neben dem konkreten Aufbewahrungsort die Stückelung der Geldbeträge in den drei Couverts wieder (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8 f.). Die Herkunft der Euro erklärte sie damit, dass sie monatlich einen Teil ihres Lohnes in Euro gewechselt habe, um in Deutschland einkaufen zu gehen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Bankbelege vom Geldwechsel habe sie zwar von der Bank erhalten, aber nicht aufbewahrt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9).