Sowohl E.M. als auch D.M. bestätigten ihre Aussagen im Rahmen der Berufungsverhandlung. So führte E.M. aus, dass das Geld von seinem Bruder, F.M., überbracht worden sei (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 18). Auch bestätigte er den Aufbewahrungsort und die Aufbewahrung des Geldes in drei Couverts im Kasten der ehelichen Wohnung (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 18 f.). Auch D.M. gab an der Berufungsverhandlung neben dem konkreten Aufbewahrungsort die Stückelung der Geldbeträge in den drei Couverts wieder (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8 f.).