Es ist davon auszugehen, dass es sich beim wiedergegebenen Wortlaut um eine Niederschrift aus der Erinnerung und somit nicht um den exakten, von der Mutter verfassten Wortlaut, handelt. Schliesslich wird in der Eingabe vom 14. März 2022 festgehalten, dass ihnen das Geld gemeinsam mit dem genannten Beleg ungefähr am 18./19. Mai 2018 vom Bruder von E.M., F.M., übergeben worden sei. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde F.M. als Zeuge im Zusammenhang mit dem Geld und dem Beleg befragt. F.M. bestätigte, dass es sich bei den Fr. 32'000.00 – welche er vor der Abgabe an E.M. und D.M. im Mai 2018 -8-