Ebenfalls sagten beide übereinstimmend aus, dass das Bargeld in drei Couverts verteilt (UA act. 96 und 172) gewesen sei, dass es sich um Schweizerfranken und Euro gehandelt habe und woher das Geld stamme. Im ersten Couvert sei der Lohn bzw. das Haushaltsgeld gewesen, im zweiten hätten sich die Euro befunden und der grösste Betrag – die Erbschaft – sei in einem dritten Umschlag zusammen mit entsprechenden Bankbelegen und einem Text der Familienangehörigen von E.M. aufbewahrt gewesen (UA act. 172). -7-