Er führte jedoch aus, dass die Beschuldigte seit der Ankunft am Grillplatz um ca. 8:30 Uhr zwei bis drei Mal weggefahren sei (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 26). Zudem bestätigte er die Aussage von C.L., dass man ungefähr gegen 14:30 Uhr zum Grillplatz gekommen sei und dass ab dann wahrscheinlich auch alle Gäste dort gewesen seien (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 26). -6-